Wir beraten und vertreten bundesweit Tanzschulen, Tanzlehrer und Tanzsporttrainer in den verschiedensten Bereichen.
Rechtsanwalt Karsten U. Bartels ist ausgebildeter Tanzlehrer und Tanzsporttrainer und kennt die Anforderungen der Berufsausübung aus eigener Anschauung. Er ist Mitglied im ADTV.
Wir halten Vorträge und bieten Workshops für Tanzschulinhaber und Verbände an.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Mitgliedschafts- sowie Nutzungsbedingungen.
Typische Fehler sind hier z.B.:
- Mangelnde Einbeziehung der AGB in den Vertrag
- Unklare Angaben zu Leistung/ Gegenleistung sowie Vertragsschluss
- Benachteiligende, einseitige Leistungsänderungen
- Überlange Erstbindungsdauer, benachteiligende Vertragsverlängerung
- Unzulässige Kündigungsbedingungen
- Unzulässiger pauschaler Schadenersatz
- Zu weitreichende Haftungsbeschränkungen/ -ausschlüsse
- Unzulässige Gerichtsstandvereinbarungen
- Rechtsirrige Angaben zu Urheberrechten
- Vorschneller Verfall von Geschenkgutscheinen
Tanzschul-Websites/ EDV
- Online-AGB
- Vertragsschluss via Internet
- Beratung zum Fernabsatzrecht (Widerrufsrecht etc.)
- Datenschutzerklärung
- Website-Erstellungsvertrag
- Dienstleistungsverträge
- Tanzschul-Software
Marketing/ Werbung
- Anmeldung und Verteidigung von Marken
- Wettbewerbsrechtliche Prüfung von Werbemitteln
- Beratung zum Einsatz von Newslettern und Blogs
- Beratung zu Social Media: Facebook, VZ-Netzwerke, Google+, Twitter etc.
Vereinsrecht
- Angelegenheiten mit Berufsverbänden
- Erstellung von Satzungen
Gründung und Nachfolge
- Beratung zur Wahl der Rechtsform (GmbH, UGH etc.)
- Beratung beim Kauf einer Tanzschule
- Prüfung des Gewerberaummietvertrages
Arbeitsrecht
- Verträge mit freien Mitarbeitern, angestellten Tanzlehrern, Auszubildenden
Urheberrecht
- Recht der Verwertungsgesellschaften
- Schutz von Choreographien
Sonstiges
- Veranstaltungs- und Event-Recht
- Gewerberecht, z.B. beim Betrieb einer Bar
- Kooperationsverträge
- Forderungsmanagement