Auftragsdatenverarbeitung

  • Erstellung und Prüfung von Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarungen (ADV-Vereinbarungen) nach §§ 11, 9 Bundesdatenschutzgesetz.
  • Erstellung und Prüfung von Muster-ADV-Vereinbarungen.
  • Beratung zu den erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (§ 9 BDSB i.V.m. Anlage zu § 9 S. 1 BDSG).
  • Prüfung und Erstellung von der ADV zugrunde liegenden Hauptverträgen.
  • Beratung zur grenzüberschreitenden Auftragsdatenverarbeitung, insbesondere den EU-Mustervertragsklauseln, Binding Corporate Rules sowie den sog. Safe-Harbour-Regelungen für Unternehmen mit Siz in USA.

 

 

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